Aktuell

[14. August 2002]
[http://www.numa.uni-linz.ac.at/Stuko/]


[13. September 2001]
  1. Übergangsbestimmungen (alter Studienplan / neuer Studienplan)
    Der neue Studienplan tritt mit 1. Oktober 2001 in Kraft. Beachten Sie bitte vor allem die
    • allgemeinen Übergangsbestimmungen laut Studienplan § 20 und
    • den Beschluß der Studienkommission
    Studienplan § 20.
    1. Dieser Studienplan tritt mit 1. Oktober 2001 in Kraft.
    2. Ordentliche Studierende, die ihr Studium vor dem Inkrafttreten dieses Studienplans begonnen haben, sind berechtigt, ihr Studium nach dem bisher gültigen Studienplan (Version WS 1993/94) fortzusetzen. Ab dem Inkrafttreten dieses Studienplanes sind sie berechtigt, jeden der Studienabschnitte, der zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des neuen Studienplanes noch nicht abgeschlossen ist, in einem der gesetzlichen Studiendauer zuzüglich eines Semesters entsprechenden Zeitraum abzuschließen. Wird ein Studienabschnitt nicht fristgerecht abgeschlossen, ist die oder der Studierende für das weitere Studium dem neuen Studienplan unterstellt. Im übrigen sind diese Studierenden berechtigt, sich jederzeit freiwillig dem neuen Studienplan zu unterstellen ( § 80 Abs. 2 UniStG). Eine diesbezügliche schriftliche unwiderrufliche Erklärung ist an die Zentrale Verwaltung zu richten.
    3. Für Studierende, die ihr Studium nach dem bisher gültigen Studienplan fortsetzen, werden positiv beurteilte Prüfungen von Lehrveranstaltungen, die nach dem neuen Studienplan angeboten werden, anerkannt, sofern sie den im bisherigen Studienplan vorgeschriebenen Prüfungen gleichwertig sind.
    4. Für Studierende, die ihr Studium nach dem bisher gültigen Studienplan begonnen haben und dem neuen Studienplan unterstellt sind, werden bereits abgelegte positiv beurteilte Prüfungen nach dem bisher gültigen Studienplan anerkannt, sofern sie den im neuen Studienplan vorgeschriebenen Prüfungen gleichwertig sind.
    Beschluß der Studienkommission:
    Für Studierende, die ihr Studium vor Inkrafttreten des neuen Studienplans begonnen haben und dem neuen Studienplan unterstellt sind, gelten folgende Übergangsbestimmungen:
    • Das Paket der Lehrveranstaltungen gemäß altem Studienplan:
      • Einführung in die Numerik 1,2 (3VP + 2VP),
      • Programmierpraktikum (2 PK),
      • Algorithmen und Datenstrukturen (4VÜ)
      wird für das Paket der Lehrveranstaltungen gemäß neuem Studienplan:
      • Algorithmische Methoden 1,2 (2 KV + 2KV),
      • Numerische Analysis (2V),
      • Programmierung (3 KV),
      • Algorithmen und Datenstrukturen (2VÜ)
      angerechnet.
    • Die Lehrveranstaltung gemäß altem Studienplan:
      • Analysis 3 (4V + 1Ü)
      wird für die Lehrveranstaltung gemäß neuem Studienplan:
      • Funktionalanalysis und Integrationstheorie (4V + 2Ü)
      angerechnet. Gleichzeitig erhöht sich die Summe der erforderlichen Semesterstunden der Lehrveranstaltungen aus den studienplangebundenen Wahlfächern des 1. Studienabschnitts um eine 1 Semesterstunde.
    • Die Lehrveranstaltung gemäß altem Studienplan:
      • Differentialgeometrie 1 (2V + 1Ü)
      wird für das Lehrveranstaltung gemäß neuem Studienplan:
      • Einführung in die Geometrie (2V + 1Ü)
      angerechnet.
    • Die Lehrveranstaltung gemäß altem Studienplan:
      • Differentialgeometrie 2 (2V)
      wird für das Lehrveranstaltung gemäß neuem Studienplan:
      • Differentialgeometrie (2V)
      angerechnet.

    Genau eine der drei Varianten der Anrechnung der studienzweigspezifischen Lehrveranstaltungen kann gewählt werden:
    • Variante A: Die Lehrveranstaltung gemäß altem Studienplan:
      • Einführung in die Physik 1 (3V + 1Ü)
      wird für die Lehrveranstaltung gemäß neuem Studienplan:
      • Mathematische Modelle in den Naturwissenschaften (2V + 2PS)
      angerechnet. Alle weiteren Lehrveranstaltungen gemäß § 1 (5) A nach altem Studienplan werden als Lehrveranstaltungen der studienplangebundenen Wahlfächer des 1. Studienabschnitts angerechnet.
    • Variante B: Die Lehrveranstaltung gemäß altem Studienplan:
      • Einführung in die Physik 1 (3V + 1Ü)
      wird für die Lehrveranstaltung gemäß neuem Studienplan:
      • Mathematische Modelle in den Naturwissenschaften (2V + 2PS)
      angerechnet.
      Die Lehrveranstaltung gemäß altem Studienplan:
      • Technische Mechanik 1 (3V + 1Ü)
      wird für die Lehrveranstaltung gemäß neuem Studienplan:
      • Mathematische Modelle in der Technik (2V + 2PS)
      angerechnet. Alle weiteren Lehrveranstaltungen gemäß § 1 (5) B nach altem Studienplan werden als Lehrveranstaltungen der studienplangebundenen Wahlfächer des 1. Studienabschnitts angerechnet.
    • Variante C: Lehrveranstaltungen gemäß § 1 (5) C nach altem Studienplan im Ausmaß von mindestens 6 Semesterstunden werden für die Lehrveranstaltungen gemäß neuem Studienplan:
      • Computersysteme (2V)
      • Informationssysteme (2V)
      • Software Engineering (2KV)
      angerechnet. Weitere Lehrveranstaltungen gemäß § 1 (5) C nach altem Studienplan im Ausmaß von höchstens 10 Semesterstunden werden für Lehrveranstaltungen aus den studienplangebundenen Wahlfächern des 1. Studienabschnitts gemäß neuem Studienplan angerechnet.


  2. Lehrveranstaltungen des alten Studienplans, die im Studienjahr 2001/02 letztmalig abgehalten werden:
    • Einführung in die Numerik 1, 2 (3VP + 2VP)
    • Analysis 3 (4V + 1 Ü)
    • Differentialgeometrie 1 (2V + 1 Ü)
    • Algorithmen und Datenstrukturen (4VÜ)
    • Formale Spezifikation und Verifikation (2V)