Studienplan
für das Bakkalaureatsstudium
Technische Mathematik
und die Magisterstudien
Mathematik in den Naturwissenschaften
Industriemathematik
Computermathematik
an der Technisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät
der Johannes Kepler Universität Linz


(gültig ab 1. Oktober 2003)

[Bakkalaureatsstudium]   [Magisterstudium]   [main page]

Die Studienkommission der Studienrichtung Technische Mathematik an der Technisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Johannes Kepler Universität Linz erlässt mit Beschluß vom 30. April 2003 aufgrund des Bundesgesetzes über die Studien an den Universitäten (Universitäts-Studiengesetz - UniStG) BGBl. I Nr. 48/1997 i.d.g.F. den vorliegenden Studienplan für das Bakkalaureatsstudium Technische Mathematik und die Magisterstudien Mathematik in den Naturwissenschaften, Industriemathematik, Computermathematik. Der Studienplan wurde mit Erlass des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur, GZ 52.351/9-VII/6/2003 vom 13. Juni 2003 nicht untersagt und wurde am 30. Juni 2003 im 23. Stück des Mitteilungsblattes der Johannes Kepler Universität veröffentlicht.

Allgemeine Bestimmungen

§ 1.    
  1. Das Bakkalaureatsstudium Technische Mathematik umfasst 6 Semester. Die Gesamtstundenzahl des Bakkalaureatsstudiums beträgt 116 Semesterstunden.
  2. Jedes der drei Magisterstudien umfasst 4 Semester. Die Gesamtstundenzahl jedes der drei Magisterstudien beträgt 49 Semesterstunden.

Lehrveranstaltungsarten

§ 2.    
  1. Vorlesungen (VO) sind Lehrveranstaltungen, die Studierende in Teilbereiche des betreffenden Faches und seine Methoden einführen. Spezielle Arten von Vorlesungen sind Spezialvorlesungen, die auf den letzten Stand der Wissenschaft besonders Bedacht zu nehmen haben und aus Forschungsgebieten des betreffenden Faches berichten.
  2. Übungen (UE) sind Lehrveranstaltungen, in denen das Verständnis des Stoffes der dazugehörigen Vorlesung durch Anwendung auf konkrete Aufgaben vertieft wird.
  3. Kombinierte Lehrveranstaltungen (KV) setzen sich aus einem Vorlesungsteil und einem übungsteil zusammen, die didaktisch eng miteinander verknüpft sind.
  4. Seminare (SE) sind Lehrveranstaltungen, die der wissenschaftlichen Diskussion dienen. Von den Studierenden sind eigene mündliche oder schriftliche Beiträge zu fordern. Spezielle Arten von Seminaren sind Projektseminare, in denen in projektorientierter Form Problemstellungen aus den Anwendungen der Mathematik behandelt werden, Bakkalaureatsseminare, in denen die Studierenden ein größeres Thema durch den Einsatz geeigneter mathematischer Software oder durch Erstellung eigener Programme computerunterstützt zu bearbeiten und zu präsentieren haben und Magisterseminare, die in einem engen thematischen Zusammenhang mit der Erarbeitung der Magisterarbeit stehen. Bakkalaureatsseminare können nur im Bakkalaureatsstudium, Magisterseminare nur im Magisterstudium gewählt werden.
  5. Proseminare (PS) sind Vorstufen der Seminare. Sie haben Grundkenntnisse des betreffenden Faches zu vermitteln und exemplarisch Probleme des Faches durch Referate und Diskussionen zu behandeln.
  6. Konversatorien (KO) sind Lehrveranstaltungen in Form von Diskussionen und Anfragen an Angehörige des Lehrkörpers. Solche Lehrveranstaltungen können insbesondere zur Unterstützung des Stoffverständnisses begleitend zu den Lehrveranstaltungen Analysis 1 und 2, Lineare Algebra und Analytische Geometrie 1 und 2 angeboten werden.
  7. Übungen, kombinierte Lehrveranstaltungen, Seminare und Proseminare sind Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter.
  8. Lehrveranstaltungen können auch mit Untertiteln angeboten werden. Lehrveranstaltungen mit gleichem Namen aber unterschiedlichen Untertiteln gelten als verschiedene Lehrveranstaltungen.

Unterrichtsprinzipien für alle Lehrveranstaltungen

§ 3.     In jeder Lehrveranstaltung, je nach Art der Lehrveranstaltung allerdings in unterschiedlichem Ausmaß, sollen folgende Fähigkeiten gefördert werden:

Bakkalaureatsstudium Technische Mathematik

   up

§ 4.     Die Bakkalaureatsprüfung umfasst
  1. den Stoff der folgenden Lehrveranstaltungen aus den angeführten Pflichtfächern im Umfang von 92 Semesterstunden:
    a.Analysis 
     Analysis 15VO+2UE
     Analysis 25VO+2UE
     Gewöhnliche Differentialgleichungen und Dynamische Systeme 15KV
     Partielle Differentialgleichungen4VO
    b.Algebra und Geometrie 
     Lineare Algebra und Analytische Geometrie 15VO+2UE
     Lineare Algebra und Analytische Geometrie 25VO+2UE
     Einführung in die Algebra und Diskrete Mathematik4KV
     Einführung in die Geometrie3KV
     Computeralgebra3KV
    c.Funktionalanalysis und Wahrscheinlichkeitstheorie
     Funktionalanalysis und Integrationstheorie4VO+2UE
     Wahrscheinlichkeitstheorie und Statistik4VO+2UE
    d.Numerische Mathematik und Optimierung
     Numerische Analysis2KV
     Numerik Partieller Differentialgleichungen4VO
     Optimierung4KV
    e.Praktische Informatik
     Programmierung3KV
     Computersysteme2KV
     Algorithmen und Datenstrukturen2KV
     Informationssysteme2KV
     Software Engineering2KV
    f.Mathematische Modellierung
     Mathematische Modelle in den Wirtschaftswissenschaften2VO
     Mathematische Modelle in den Naturwissenschaften2VO
     Mathematische Modelle in der Technik2VO
    g.Arbeitstechniken der Mathematik
     Algorithmische Methoden 12KV
      Algorithmische Methoden 22KV
     Logik als Arbeitssprache2KV
  2. den Stoff von folgenden Lehrveranstaltungen aus den angeführten Wahlfächern des Bakkalaureatsstudiums, die im Weiteren studienplangebundene Wahlfächer genannt werden, im Umfang von 12 Semesterstunden:
    a.Analysis
     Partielle Differentialgleichungen2UE*
     Dynamische Systeme und Chaos2VOC
     Dynamische Systeme und Chaos1UEAC
     Funktionentheorie4VO
     Funktionentheorie2 UE*A
     Pseudodifferentialoperatoren und Fourier-Integraloperatoren2VOB
     Pseudodifferentialoperatoren und Fourier-Integraloperatoren1UEAB
     Integralgleichungen und Randwertprobleme4VO+2UE*AB
     Gewöhnliche Differentialgleichungen und Dynamische Systeme 22VO+1UEA
     Nichtlineare Integralgleichungen4VO+1UEAB
     Evolutionsgleichungen2VO+1UEAB
     Höhere Funktionentheorie2VO+1UEA
     Nichtlineare Partielle Differentialgleichungen2VO+1UEAB
     Singuläre Integrale und Potentialtheorie2VO+1UEAB
     Fraktale2VO+1UEA
     Klassische Harmonische Analysis2VO+1UEA
     Asymptotische Methoden zur Lösung von Differentialgleichungen2VO+1UEAB
     Spezialvorlesung2VOA
     Seminar2SEABC
    b.Numerische Mathematik
     Numerik Partieller Differentialgleichungen2UE*
     Numerik elliptischer Probleme4VO
     Numerik elliptischer Probleme2UE*B
     Numerische Methoden der Kontinuumsmechanik 12VOA
     Numerische Methoden der Kontinuumsmechanik 11UEAB
     Numerik zeitabhängiger Probleme4VO+2UEB
     Numerische Methoden der Kontinuumsmechanik 22VO+1UEAB
     Numerische Methoden der Elektrotechnik2VO+1UEAB
     Fast Solvers2VO+1UEB
     Parallele Algorithmen in der Numerik2VO+1UEBC
     Spezielle numerische Methoden2VO+1UEB
     Wissenschaftliches Rechnen2VO+1UEBC
     Spezialvorlesung2VOB
     Seminar2SEABC
    c.Wahrscheinlichkeitstheorie und Mathematische Statistik
     Statistische Methoden2VOBC
     Statistische Methoden1UEABC
     Stochastische Differentialgleichungen2VOB
     Stochastische Differentialgleichungen1UEAB
     Stochastische Prozesse2VOA
     Stochastische Prozesse1UEAB
     Stochastische Simulation2VO+1UEAB
     Markov-Ketten2VO+1UEAB
     Zuverlässigkeitstheorie2VO+1UEB
     Bedienungstheorie2VO+1UEB
     Martingale und Brownsche Bewegung2VO+1UEA
     Spezialvorlesung2VOB
     Seminar2SEABC
    d.Mathematische Methoden in den Naturwissenschaften
     Mathematische Modelle in den Naturwissenschaften2PS
     Theoretische Physik für MathematikerInnen4VO
     Theoretische Physik für MathematikerInnen1UEA
     Mathematik in den Biowissenschaften4VO+1UEA
     Spezialvorlesung2VOA
     Seminar2SEABC
    e.Mathematische Methoden in der Technik
     Mathematische Modelle in der Technik2PS
     Mathematische Methoden der Kontinuumsmechanik4VOA
     Mathematische Methoden der Kontinuumsmechanik2UE*AB
     Inverse Probleme2VOA
     Inverse Probleme1UEAB
     Mathematische Methoden der Elektrotechnik2VO+1UEAB
     Mathematische Theorie inelastischer Materialien2VO+1UEAB
     Signal- und Bildverarbeitung2VO+1UEAB
     Freie Randwertprobleme2VO+1UEAB
     Identifikation von Systemen und Parametern2VOB
     Fallstudien Industriemathematik2VO+1UEB
     Struktur- und Formoptimierung2VOB
     Topologieoptimierung2VOB
     Spezialvorlesung2VOB
     Seminar2SEABC
    f.Mathematische Methoden in den Wirtschaftswissenschaften
     Mathematische Modelle in den Wirtschaftswissenschaften2PS
     Finanzmathematik3VO
     Finanzmathematik1UE*B
     Versicherungsmathematik2VO
     Spezialvorlesung2VOB
     Seminar2SEABC
    g.Optimierung
     Diskrete Optimierung2VO+1UEBC
     Kontrolltheorie2VO+1UEB
     Nichtdifferenzierbare Optimierung2VO+1UEB
     Innere-Punkt-Methoden2VO+1UEB
     Dünnbesetzte Systeme2VO+1UEB
     Unendlichdimensionale Optimierung2VO+1UEB
     Variationsrechnung2VO+1UEAB
     Ausgleichsrechnung2VO+1UEB
     Spezialvorlesung2VOB
     Seminar2SEABC
    h.Symbolisches Rechnen
     Kommutative Algebra und Algebraische Geometrie4VO
     Kommutative Algebra und Algebraische Geometrie1UE*C
     Algorithmische Kombinatorik2VO
     Algorithmische Kombinatorik1UE*C
     Überblick: Symbolisches Rechnen2VOC
     Algorithmische Algebraische Geometrie2VOC
     Analytische Kombinatorik2VOC
     Computer-Analysis2VOC
     Eliminationstheorie2VOC
     Geometrisches Modellieren2VOC
     Computeralgebra-Systeme2KVC
     Programmieren in Mathematica2KVC
     Programmierprojekt Symbolisches Rechnen2KVC
     Spezialvorlesung2VOC
     Seminar2SEABC
    i.Logik und Softwaredesign
     Praktische Softwaretechnologie4KV
     Formale Methoden in der Software-Entwicklung4KV
     Mathematische Logik 14VO
     Mathematische Logik 11UEC
     Mathematische Logik 22VOC
     Berechenbarkeitstheorie2VOC
     Entscheidbare logische Theorien2VOC
     Entscheidbarkeits- und Komplexitätsklassen2VOC
     Rewriting in Computer Science und Logik2VOC
     Entwurf und Analyse von Algorithmen2VOC
     Logisches Programmieren2KVC
     Funktionales Programmieren2KVC
     Einführung in paralleles und verteiltes Rechnen2VOC
     Projekt-Engineering2KVC
     Formale Semantik von Programmiersprachen2VOC
     Spezialvorlesung2VOC
     Seminar2SEABC
    j.Algebra und Diskrete Mathematik
     Darstellungstheorie endlicher Gruppen3VO+1UEAC
     Informations- und Kodierungstheorie2VO+1UEC
     Kryptographie2VO+1UEC
     Algebra4VO+1UE*AC
     Diskrete Mathematik2VO+1UEC
     Spezialvorlesung2VOC
     Seminar2SEABC
    k.Funktionalanalysis
     Spektraltheorie und Distributionen4VO
     Spektraltheorie und Distributionen2UEA
     Distributionen und lokalkonvexe Räume2VO+1UEA
     Sobolev-Räume2VO+1UEA
     Ergodentheorie2VO+1UEA
     Operatorentheorie2VO+1UEA
     Funktionalanalytische Methoden2VO+1UEA
     Darstellungstheorie und spezielle Funktionen2VO+1UEA
     Spezialvorlesung2VOA
     Seminar2SEABC
    l.Geometrie
     Differentialgeometrie2VOBC
     Differentialgeometrie1UEABC
     Höhere Differentialgeometrie2VO+1UEA
     Kinematik und Robotik2VO+1UEABC
     Wavelets2VO+1UEABC
     Computer-aided geometric design2VO+1UEABC
     Splines2VO+1UEABC
     Einführung in die Topologie2VO+1UEA
     Höhere Topologie2VO+1UEA
     Spezialvorlesung2VOC
     Seminar2SEABC
    m.Wissensbasierte mathematische Systeme
     Fuzzy Logic2VO+1UEBC
     Fuzzy Control2VO+1UEBC
     Genetische Algorithmen2VOBC
     Neuronale Netze2VOBC
     Mehrwertige Logiken2VOC
     Spezialvorlesung2VOC
     Seminar2SEABC
    n.Zahlentheorie
     Zahlentheorie4VO+1UE*
     Zahlentheoretische Methoden in der Numerik2VO+1UEAB
     Endliche Kombinatorik2VO
     Spezialvorlesung2VO
     Seminar2SEABC
    o.Ethik in der Mathematik und ihren Anwendungen
     Ethik in der Mathematik und ihren Anwendungen2KV
  3. den Stoff von Lehrveranstaltungen aus den freien Wahlfächern im Umfang von 12 Semesterstunden. Diese Wahlfächer können frei aus den Lehrveranstaltungen aller anerkannten inländischen und ausländischen Universitäten ausgewählt werden.
§ 5.     Folgende Bedingungen sind bei der Auswahl der (studienplangebundenen) Wahlfächer des Bakkalaureatsstudiums zu berücksichtigen:
  1. Es ist mindestens ein Proseminar aus § 4 Abs. 2 d, e, f im Ausmaß von 2 Semesterstunden zu den Lehrveranstaltungen des Faches Mathematische Modellierung (siehe § 4 Abs. 1 f) zu wählen.
  2. Es sind Übungen im Ausmaß von mindestens 3 Semesterstunden aus den mit * gekennzeichneten Lehrveranstaltungen zu wählen. Davon sind Übungen im Ausmaß von mindestens 2 Semesterstunden zu den Vorlesungen Partielle Differentialgleichungen, Integralgleichungen und Randwertprobleme, Numerik Partieller Differentialgleichungen, Numerik elliptischer Probleme oder Mathematische Methoden der Kontinuumsmechanik zu wählen.
  3. Es ist mindestens ein Bakkalaureatsseminar im Ausmaß von 2 Semesterstunden aus den studienplangebundenen Wahlfächern des Bakkalaureatsstudiums (siehe § 4 Abs. 2) zu wählen.

Studieneingangsphase

§ 6.     Die Studieneingangsphase besteht aus folgenden einführenden und das Studium besonders kennzeichnenden Lehrveranstaltungen des ersten Studienjahres:
 (1)   Analysis 1 5VO+2UE
 (2)   Lineare Algebra und Analytische Geometrie 15VO+2UE
 (3)   Algorithmische Methoden 12KV

Zulassung zum Magisterstudium

§ 7.     Der Abschluss des Bakkalaureatsstudiums Technische Mathematik berechtigt zur Zulassung zu einem Magisterstudium Mathematik in den Naturwissenschaften, einem Magisterstudium Industriemathematik und einem Magisterstudium Computermathematik.

Magisterstudium Mathematik in den Naturwissenschaften

   up

§ 8.     Die Magisterprüfung umfasst
  1. den Stoff der folgenden Lehrveranstaltungen aus den angeführten Pflichtfächern im Umfang von 22 Semesterstunden:
    a.Mathematische Methoden der Physik
     Spektraltheorie und Distributionen4VO
     Dynamische Systeme und Chaos2VO
     Funktionentheorie4VO
     Theoretische Physik für MathematikerInnen4VO
     Pseudodifferentialoperatoren und Fourier-Integraloperatoren2VO
     Differentialgeometrie2VO
    b.Stochastische Methoden
     Statistische Methoden2VO
     Stochastische Differentialgleichungen2VO
  2. den Stoff von mit A gekennzeichneten Lehrveranstaltungen aus den studienplangebundenen Wahlfächern des Bakkalaureatsstudiums im Umfang von 22 Semesterstunden, die noch nicht im Rahmen der Wahlfächer des Bakkalaureatsstudiums gewählt wurden,
  3. den Stoff von Lehrveranstaltungen aus den freien Wahlfächern im Umfang von 5 Semesterstunden. Diese Wahlfächer können frei aus den Lehrveranstaltungen aller anerkannten inländischen und ausländischen Universitäten ausgewählt werden.
§ 9.     Folgende Bedingung ist bei der Auswahl der studienplangebundenen Wahlfächer des Magisterstudiums zu berücksichtigen: Es sind Seminare im Ausmaß von mindestens 4 Semesterstunden aus den Fächern Analysis, Mathematische Methoden in den Naturwissenschaften, Funktionalanalysis oder Geometrie zu wählen.

Magisterstudium Industriemathematik

§ 10.     Die Magisterprüfung umfasst
  1. den Stoff der folgenden Lehrveranstaltungen aus den angeführten Pflichtfächern im Umfang von 21 Semesterstunden:
    a.Mathematische Modellierung
     Integralgleichungen und Randwertprobleme4VO
     Finanzmathematik3VO
     Stochastische Prozesse2VO
     Mathematische Methoden der Kontinuumsmechanik4VO
     Inverse Probleme2VO
    b.Numerische Simulation
     Numerik elliptischer Probleme4VO
     Numerische Methoden der Kontinuumsmechanik 12VO
  2. den Stoff von mit B gekennzeichneten Lehrveranstaltungen aus den studienplangebundenen Wahlfächern des Bakkalaureatsstudiums im Umfang von 23 Semesterstunden, die noch nicht im Rahmen der Wahlfächer des Bakkalaureatsstudiums gewählt wurden,
  3. den Stoff von Lehrveranstaltungen aus den freien Wahlfächern im Umfang von 5 Semesterstunden. Diese Wahlfächer können frei aus den Lehrveranstaltungen aller anerkannten inländischen und ausländischen Universitäten ausgewählt werden.
§ 11.     Folgende Bedingungen sind bei der Auswahl der studienplangebundenen Wahlfächer des 2. Studienabschnitts zu berücksichtigen:
  1. Es sind Übungen im Ausmaß von mindestens 2 Semesterstunden zu den Vorlesungen Numerik elliptischer Probleme, Integralgleichungen und Randwertprobleme, Mathematische Methoden der Kontinuumsmechanik, Finanzmathematik oder Stochastische Prozesse zu wählen.
  2. Es sind Seminare im Ausmaß von mindestens 4 Semesterstunden aus den Fächern Numerische Mathematik, Wahrscheinlichkeitstheorie und Mathematische Statistik, Mathematische Methoden in der Technik, Mathematische Methoden in den Wirtschaftswissenschaften, Optimierung oder Geometrie zu wählen.

Magisterstudium Computermathematik

§ 12.     Die Magisterprüfung umfasst
  1. den Stoff der folgenden Lehrveranstaltungen aus den angeführten Pflichtfächern im Umfang von 21 Semesterstunden:
    a.Algorithmische Mathematik
     Kommutative Algebra und Algebraische Geometrie4VO
     Stochastische Simulation2VO+1UE
     Algorithmische Kombinatorik2VO
    b.Softwaretechnologie
     Praktische Softwaretechnologie4KV
     Formale Methoden in der SW-Entwicklung4KV
    c.Mathematische Logik
     Mathematische Logik 14VO
  2. den Stoff von mit C gekennzeichneten Lehrveranstaltungen aus den studienplangebundenen Wahlfächern des ersten Studienabschnitts im Umfang von 23 Semesterstunden, die noch nicht im Rahmen der Wahlfächer des Bakkalaureatsstudiums gewählt wurden,
  3. den Stoff von Lehrveranstaltungen aus den freien Wahlfächern im Umfang von 5 Semesterstunden. Diese Wahlfächer können frei aus den Lehrveranstaltungen aller anerkannten inländischen und ausländischen Universitäten ausgewählt werden.
§ 13.     Folgende Bedingung ist bei der Auswahl der studienplangebundenen Wahlfächer des Magisterstudiums zu berücksichtigen: Es sind Seminare im Ausmaß von mindestens 4 Semesterstunden aus den Fächern Symbolisches Rechnen, Logik und Softwaredesign, Algebra und Diskrete Mathematik, Geometrie oder Wissensbasierte mathematische Systeme zu wählen.

Gemeinsame Bestimmung für alle Studienzweige

§ 12.     Wurden Lehrveranstaltungen aus den Pflichtfächern des 2. Studienabschnitts bereits im 1. Studienabschnitt im Rahmen der Wahlfächer absolviert, so werden die entsprechenden Lehrveranstaltungen für den 2. Studienabschnitt angerechnet. Gleichzeitig sind Lehrveranstaltungen im Umfang der Summe der Semesterstunden der angerechneten Lehrveranstaltungen aus den studienplangebundenen Wahlfächern zu absolvieren. Die Bestimmungen von § 6 Abs. 2, § 8 Abs. 2 und § 10 Abs. 2 bleiben davon unberührt.

Bakkalaureatsarbeit

   up

§ 14.     Bakkalaureatsarbeiten sind die im Bakkalaureatsstudium anzufertigenden eigenständigen schriftlichen Arbeiten, die im Rahmen der folgenden Lehrveranstaltungen abzufassen sind: Die oder der Studierende ist berechtigt, das Thema aus einer Anzahl von Vorschlägen der zur Verfügung stehenden Betreuerinnen und Betreuer auszuwählen. Die gemeinsame Bearbeitung eines Themas durch zwei Studierende ist zulässig, wenn die Leistungen der einzelnen Studierenden gesondert beurteilbar bleiben.

Magisterarbeit

   up

§ 15.     In jedem der drei Magisterstudien ist eine Magisterarbeit abzufassen. Das Thema der Magisterarbeit ist
[(1)]im Magisterstudium Mathematik in den Naturwissenschaften einem der in § 8 und § 9 genannten Fächer,
[(2)]im Magisterstudium Industriemathematik einem der in § 10 und § 11 Abs. 2 genannten Fächer bzw.
[(3)]im Magisterstudium Computermathematik einem der in § 12 und § 13 genannten Fächer
zu entnehmen.

Die oder der Studierende ist berechtigt, das Thema vorzuschlagen oder das Thema aus einer Anzahl von Vorschlägen der zur Verfügung stehenden Betreuerinnen und Betreuer auszuwählen. Die gemeinsame Bearbeitung eines Themas durch mehrere Studierende ist zulässig, wenn die Leistungen der einzelnen Studierenden gesondert beurteilbar bleiben ( § 61 Abs. 1,2 UniStG).

Prüfungsordnung

§ 16.     Lehrveranstaltungsprüfungen über Vorlesungen sind mündlich oder schriftlich abzulegen.
Die Beurteilung von Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter erfolgt nicht auf Grund eines einzigen Prüfungsaktes am Ende der Lehrveranstaltung, sondern auf Grund von regelmäßigen schriftlichen oder mündlichen Beiträgen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer ( § 4 Abs. 26a. UniStG).
Die Leiterinnen und Leiter der Lehrveranstaltungen haben vor Beginn jedes Semesters die Studierenden in geeigneter Weise über die Ziele, die Inhalte und die Methoden ihrer Lehrveranstaltungen sowie über die Inhalte, die Methoden, die Beurteilungskriterien und die Beurteilungsmaßstäbe der Lehrveranstaltungsprüfungen zu informieren ( § 7 Abs. 6 UniStG).

§ 17.     Die Bakkalaureatsprüfung ist in zwei Teilen abzulegen.
Der erste Teil der Bakkalaureatsprüfung ist durch

  1. die erfolgreiche Teilnahme an den vorgeschriebenen Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter und
  2. Lehrveranstaltungsprüfungen über den Stoff aller anderen für das Bakkalaureatsstudium vorgeschriebenen Lehrveranstaltungen aus den Pflichtfächern und den studienplangebundenen Wahlfächern und
  3. die erfolgreiche Teilnahme an den Lehrveranstaltungen aus den freien Wahlfächern im vorgeschriebenen Umfang, die in Form von Prüfungen nachzuweisen ist,
abzulegen.
Der zweite Teil der Bakkalaureatsprüfung ist in Form einer kommissionellen Gesamtprüfung vor einem aus drei Personen zusammengesetzten Prüfungssenat abzulegen. Die Gesamtprüfung umfasst
  1. eine Präsentation einer Bakkalaureatsarbeit durch die Kandidatin oder den Kandidaten und
  2. und je eine Prüfung aus zwei Fächern des Bakkalaureatsstudiums, die von der Studiendekanin oder dem Studiendekan auf Vorschlag der Kandidatin oder des Kandidaten festgelegt werden.
Die Gesamtprüfung ist eine Überblicksprüfung über den Stoff von Lehrveranstaltungen im Gesamtausmaß von 8 Semesterstunden, in der vor allem auf fachliche Zusammenhänge einzugehen ist.

Voraussetzung für die Zulassung zum zweiten Teil der Bakkalaureatsprüfung ist die vollständige Absolvierung des ersten Teils der Bakkalaureatsprüfung und die positive Beurteilung der Bakkalaureatsarbeit.

§ 18.     Die Magisterprüfung ist in zwei Teilen abzulegen.

Der erste Teil der Magisterprüfung ist durch

  1. die erfolgreiche Teilnahme an den vorgeschriebenen Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter und
  2. Lehrveranstaltungsprüfungen über den Stoff aller anderen für den jeweiligen Studienzweig vorgeschriebenen Lehrveranstaltungen
abzulegen.
Der zweite Teil der Magisterprüfung ist in Form einer kommissionellen Gesamtprüfung vor einem aus drei Personen zusammengesetzten Prüfungssenat abzulegen. Die Gesamtprüfung umfasst
  1. eine Präsentation der Magisterarbeit durch die Kandidatin oder den Kandidaten und
  2. eine Prüfung aus dem Fach, dem das Thema der Magisterarbeit zuzuordnen ist und
  3. eine Prüfung aus einem weiteren Fach, das von der Studiendekanin oder dem Studiendekan auf Vorschlag der Kandidatin oder des Kandidaten festgelegt wird.
Die Gesamtprüfung ist eine Überblicksprüfung, in der vor allem auf fachliche Zusammenhänge einzugehen ist.
Voraussetzung für die Zulassung zum zweiten Teil der Magisterprüfung ist die vollständige Absolvierung des ersten Teils der zweiten Magisterprüfung, die positive Beurteilung der Magisterarbeit

§ 19.     Lehrveranstaltungsprüfungen zu Lehrveranstaltungen aus einem der drei Magisterstudien können bereits im Bakkalaureatsstudium abgelegt werden und werden im Magisterstudium angerechnet, sofern sie noch nicht im Bakkalaureatsstudium angerechnet wurden. Wurden Lehrveranstaltungen aus den Pflichtfächern des Magisterstudiums bereits im Bakkalaureatsstudium im Rahmen der Wahlfächer absolviert, so werden die entsprechenden Lehrveranstaltungen für das Magisterstudium angerechnet. Gleichzeitig sind Lehrveranstaltungen aus den studienplangebundenen Wahlfächern des Magisterstudiums im Umfang der Summe der Semesterstunden der angerechneten Lehrveranstaltungen zu absolvieren. Diese Lehrveranstaltungen werden auf Vorschlag der Studierenden von dem für Anrechnungen zuständigen Organ festgelegt. Die Bestimmungen über die Wahl von Lehrveranstaltungen aus den studienplangebundenen Wahlfächern des Magisterstudiums bleiben davon unberührt.

ECTS-Anrechungspunkte

§ 20.     Einer Semesterstunde jeder weiteren Lehrveranstaltung werden 1,5 ECTS-Anrechnungspunkte zugeteilt.
Der Anfertigung der Bakkalaureatsarbeiten werden jeweils 1,5 zusätzliche ECTS-Anrechungspunkte zugeteilt.
Der abschließenden Gesamtprüfung der Bakkalaureatsprüfung werden 3 zusätzliche ECTS-Anrechnungspunkte zugeteilt.
Der Anfertigung der Magisterarbeit (einschließlich der Aufbereitung der Inhalte der Magisterarbeit für die Präsentation in der abschließenden kommissionellen Gesamtprüfung) werden 36 ECTS-Anrechungspunkte zugeteilt.
Der abschließenden Gesamtprüfung der Magisterprüfung werden 10,5 ECTS-Anrechnungspunkte zugeteilt.
Dem Bakkalaureatsstudium entsprechen 180 ECTS-Anrechungspunkte, jedem der drei Magisterstudien entsprechen 120 ECTS-Anrechungspunkte.

Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen

   up

§ 21.    
  1. Dieser Studienplan tritt mit 1. Oktober 2003 in Kraft.
  2. Ordentliche Studierende, die am 30. September 2003 nach dem Studienplan Version WS 1993/94 studieren, sind berechtigt, ihr Studium nach dem Studienplan Version WS 1993/94 fortzusetzen. Sie sind berechtigt, jeden der Studienabschnitte, der am 1. Oktober 2001 noch nicht abgeschlossen ist, in einem der gesetzlichen Studiendauer zuzüglich eines Semesters entsprechenden Zeitraum (gerechnet ab dem 1. Oktober 2001) abzuschließen. Wird ein Studienabschnitt nicht fristgerecht abgeschlossen, ist die oder der Studierende für das weitere Studium diesem Studienplan unterstellt.
  3. Ordentliche Studierende, die am 30. September 2003 nach dem Studienplan Version WS 2001/02 studieren, sind berechtigt, ihr Studium nach dem Studienplan Version WS 2001/02 fortzusetzen. Sie sind berechtigt, jeden der Studienabschnitte, der am 1. Oktober 2003 noch nicht abgeschlossen ist, in einem der gesetzlichen Studiendauer zuzüglich eines Semesters entsprechenden Zeitraum (gerechnet ab dem 1. Oktober 2003) abzuschließen. Wird ein Studienabschnitt nicht fristgerecht abgeschlossen, ist die oder der Studierende für das weitere Studium dem neuen Studienplan unterstellt.
  4. Studierende gemäß Abs. (2) und (3) sind berechtigt, sich jederzeit freiwillig diesem Studienplan zu unterstellen. Eine diesbezügliche schriftliche unwiderrufliche Erklärung ist an die Zentrale Verwaltung zu richten.
  5. Für Studierende, die ihr Studium nach den bisher gültigen Studienplänen fortsetzen, werden positiv beurteilte Prüfungen von Lehrveranstaltungen, die nach diesem Studienplan angeboten werden, anerkannt, sofern sie den im bisherigen Studienplan vorgeschriebenen Prüfungen gleichwertig sind.
  6. Für Studierende, die ihr Studium nach den bisher gültigen Studienplänen begonnen haben und diesem Studienplan unterstellt sind, werden bereits abgelegte positiv beurteilte Prüfungen nach dem bisher gültigen Studienplan anerkannt, sofern sie den in diesem Studienplan vorgeschriebenen Prüfungen gleichwertig sind.

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