Studienplan
der Studienrichtung Technische Mathematik
an der Technisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät
der Johannes Kepler Universität Linz


(gültig ab 1. Oktober 2001)

[1. Studienabschnitt]   [2. Studienabschnitt]   [Diplomarbeit]   [Übergangsbestimmungen]  [main page]

Die Studienkommission der Studienrichtung Technische Mathematik an der Technisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Johannes Kepler Universität Linz erlässt mit Beschluß vom 23. April 2001 aufgrund des Bundesgesetzes über die Studien an den Universitäten (Universitäts-Studiengesetz - UniStG) BGBl. I Nr. 48/1997 i.d.g.F. den vorliegenden Studienplan für das Diplomstudium Technische Mathematik. Der Studienplan wurde mit Erlass des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur, GZ 52.351/30-VII/D/2/2001 vom 19. Juni 2001 nicht untersagt und wurde am 4. Juli 2001 im 29. Stück des Mitteilungsblattes der Johannes Kepler Universität veröffentlicht.

Allgemeine Bestimmungen

§ 1.    
  1. Das Diplomstudium der Technischen Mathematik umfasst 10 Semester. Es ist in zwei Studienabschnitte gegliedert. Der erste Studienabschnitt umfasst 6 Semester, der zweite Studienabschnitt 4 Semester. Die Gesamtstundenzahl des Studiums beträgt 165 Semesterstunden, davon entfallen auf den ersten Studienabschnitt 114 Semesterstunden, auf den zweiten Studienabschnitt 34 Semesterstunden und auf freie Wahlfächer 17 Semesterstunden.
  2. Das Studium ist im zweiten Studienabschnitt in drei Studienzweige gegliedert:

Lehrveranstaltungsarten

§ 2.    
  1. Vorlesungen (V) sind Lehrveranstaltungen, die Studierende in Teilbereiche des betreffenden Faches und seine Methoden einführen. Spezielle Arten von Vorlesungen sind Spezialvorlesungen, die auf den letzten Stand der Wissenschaft besonders Bedacht zu nehmen haben und aus Forschungsgebieten des betreffenden Faches berichten.
  2. Übungen (Ü) sind Lehrveranstaltungen, in denen das Verständnis des Stoffes der dazugehörigen Vorlesung durch Anwendung auf konkrete Aufgaben vertieft wird.
  3. Kombinierte Lehrveranstaltungen (KV) setzen sich aus einem Vorlesungsteil und einem übungsteil zusammen, die didaktisch eng miteinander verknüpft sind.
  4. Seminare (SE) sind Lehrveranstaltungen, die der wissenschaftlichen Diskussion dienen. Von den Studierenden sind eigene mündliche oder schriftliche Beiträge zu fordern. Spezielle Arten von Seminaren sind Projektseminare, die besonders projektorientiert gestaltet sind, und Diplomandenseminare, die in einem engen thematischen Zusammenhang mit der Erarbeitung der Diplomarbeit stehen.
  5. Proseminare (PS) sind Vorstufen der Seminare. Sie haben Grundkenntnisse des betreffenden Faches zu vermitteln und exemplarisch Probleme des Faches durch Referate und Diskussionen zu behandeln.
  6. Konversatorien (KO) sind Lehrveranstaltungen in Form von Diskussionen und Anfragen an Angehörige des Lehrkörpers. Solche Lehrveranstaltungen können insbesondere zur Unterstützung des Stoffverständnisses begleitend zu den Lehrveranstaltungen Analysis 1 und 2, Lineare Algebra und Analytische Geometrie 1 und 2 angeboten werden.
  7. Übungen, kombinierte Lehrveranstaltungen, Seminare und Proseminare sind Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter.
  8. Lehrveranstaltungen können auch mit Untertiteln angeboten werden. Lehrveranstaltungen mit gleichem Namen aber unterschiedlichen Untertiteln gelten als verschiedene Lehrveranstaltungen.

1. Studienabschnitt

   up

§ 3.     Die erste Diplomprüfung umfasst
  1. den Stoff der folgenden Lehrveranstaltungen aus den angeführten Pflichtfächern im Umfang von 92 Semesterstunden:
    a.Analysis 
     Analysis 15V+2Ü
     Analysis 25V+2Ü
     Gewöhnliche Differentialgleichungen und Dynamische Systeme 14V+1Ü
     Partielle Differentialgleichungen4V
    b.Algebra und Geometrie 
     Lineare Algebra und Analytische Geometrie 15V+2Ü
     Lineare Algebra und Analytische Geometrie 25V+2Ü
     Einführung in die Algebra und Diskrete Mathematik3V+1Ü
     Einführung in die Geometrie2V+1Ü
     Computeralgebra2V+1Ü
    c.Funktionalanalysis und Wahrscheinlichkeitstheorie
     Funktionalanalysis und Integrationstheorie4V+2Ü
     Wahrscheinlichkeitstheorie und Statistik4V+2Ü
    d.Numerische Mathematik und Optimierung
     Numerische Analysis2V
     Numerik Partieller Differentialgleichungen4V
     Optimierung3V+1Ü
    e.Praktische Informatik
     Programmierung3KV
     Computersysteme2V
     Algorithmen und Datenstrukturen2V
     Informationssysteme2V
     Software Engineering2KV
    f.Mathematische Modellierung
     Mathematische Modelle in den Wirtschaftswissenschaften2V
     Mathematische Modelle in den Naturwissenschaften2V
     Mathematische Modelle in der Technik2V
    g.Arbeitstechniken der Mathematik
     Algorithmische Methoden 12KV
      Algorithmische Methoden 22KV
     Präsentationstechnik1KV
     Logik als Arbeitssprache1V
  2. den Stoff von folgenden Lehrveranstaltungen aus den angeführten Wahlfächern des 1. Studienabschnitts, die im Weiteren studienplangebundene Wahlfächer genannt werden, im Umfang von 22 Semesterstunden:
    a.Analysis
     Partielle Differentialgleichungen2Ü*
     Dynamische Systeme und Chaos2V+1ÜAC
     Funktionentheorie4V+2Ü*A
     Pseudodifferentialoperatoren und Fourier-Integraloperatoren2V+1ÜAB
     Integralgleichungen und Randwertprobleme4V+2Ü*AB
     Gewöhnliche Differentialgleichungen und Dynamische Systeme 22V+1ÜA
     Nichtlineare Integralgleichungen4V+1ÜAB
     Evolutionsgleichungen2V+1ÜAB
     Höhere Funktionentheorie2V+1ÜA
     Nichtlineare Partielle Differentialgleichungen2V+1ÜAB
     Singuläre Integrale und Potentialtheorie2V+1ÜAB
     Fraktale2V+1ÜA
     Klassische Harmonische Analysis2V+1ÜA
     Asymptotische Methoden zur Lösung von Differentialgleichungen2V+1ÜAB
     Spezialvorlesung2VA
     Seminar2SEABC
    b.Numerische Mathematik
     Numerik Partieller Differentialgleichungen2Ü*
     Numerik elliptischer Probleme4V+2Ü*B
     Numerische Methoden der Kontinuumsmechanik 12V+1ÜAB
     Numerik zeitabhängiger Probleme4V+2ÜB
     Numerische Methoden der Kontinuumsmechanik 22V+1ÜAB
     Numerische Methoden der Elektrotechnik2V+1ÜAB
     Fast Solvers2V+1ÜB
     Parallele Algorithmen in der Numerik2V+1ÜBC
     Spezielle numerische Methoden2V+1ÜB
     Wissenschaftliches Rechnen2V+1ÜBC
     Spezialvorlesung2VB
     Seminar2SEABC
    c.Wahrscheinlichkeitstheorie und Mathematische Statistik
     Statistische Methoden2V+1Ü ABC
     Stochastische Differentialgleichungen2V+1ÜAB
     Stochastische Prozesse2V+1ÜAB
     Stochastische Simulation2V+1ÜAB
     Markov-Ketten2V+1ÜAB
     Zuverlässigkeitstheorie2V+1ÜB
     Bedienungstheorie2V+1ÜB
     Martingale und Brownsche Bewegung2V+1ÜA
     Spezialvorlesung2VB
     Seminar2SEABC
    d.Mathematische Methoden in den Naturwissenschaften
     Mathematische Modelle in den Naturwissenschaften2PS
     Theoretische Physik für Mathematiker4V+1ÜA
     Mathematik in den Biowissenschaften4V+1ÜA
     Spezialvorlesung2VA
     Seminar2SEABC
    e.Mathematische Methoden in der Technik
     Mathematische Modelle in der Technik2PS
     Mathematische Methoden der Kontinuumsmechanik4V+2Ü*AB
     Inverse Probleme2V+1ÜAB
     Mathematische Methoden der Elektrotechnik2V+1ÜAB
     Mathematische Theorie inelastischer Materialien2V+1ÜAB
     Signal- und Bildverarbeitung2V+1ÜAB
     Freie Randwertprobleme2V+1ÜAB
     Identifikation von Systemen und Parametern2VB
     Fallstudien Industriemathematik2V+1ÜB
     Struktur- und Formoptimierung2VB
     Topologieoptimierung2VB
     Spezialvorlesung2VB
     Seminar2SEABC
    f.Mathematische Methoden in den Wirtschaftswissenschaften
     Mathematische Modelle in den Wirtschaftswissenschaften2PS
     Finanzmathematik3V+1Ü*B
     Versicherungsmathematik2V
     Spezialvorlesung2VB
     Seminar2SEABC
    g.Optimierung
     Diskrete Optimierung2V+1ÜBC
     Kontrolltheorie2V+1ÜB
     Nichtdifferenzierbare Optimierung2V+1ÜB
     Innere-Punkt-Methoden2V+1ÜB
     Dünnbesetzte Systeme2V+1ÜB
     Unendlichdimensionale Optimierung2V+1ÜB
     Variationsrechnung2V+1ÜAB
     Ausgleichsrechnung2V+1ÜB
     Spezialvorlesung2VB
     Seminar2SEABC
    h.Symbolisches Rechnen
     Kommutative Algebra und Algebraische Geometrie4V+1Ü*C
     Algorithmische Kombinatorik2V+1Ü*C
     Überblick: Symbolisches Rechnen2VC
     Algorithmische Algebraische Geometrie2VC
     Analytische Kombinatorik2VC
     Computer-Analysis2VC
     Eliminationstheorie2VC
     Geometrisches Modellieren2VC
     Computeralgebra-Systeme2KVC
     Programmieren in Mathematica2KVC
     Programmierprojekt Symbolisches Rechnen2KVC
     Spezialvorlesung2VC
     Seminar2SEABC
    i.Logik und Softwaredesign
     Praktische Softwaretechnologie4KV
     Formale Methoden in der Software-Entwicklung4KV
     Mathematische Logik 14V+1ÜC
     Mathematische Logik 22VC
     Entscheidbare logische Theorien2VC
     Entscheidbarkeits- und Komplexitätsklassen2VC
     Rewriting in Computer Science und Logik2VC
     Entwurf und Analyse von Algorithmen2VC
     Logisches Programmieren2KVC
     Funktionales Programmieren2KVC
     Einführung in paralleles und verteiltes Rechnen2VC
     Projekt-Engineering2KVC
     Formale Semantik von Programmiersprachen2VC
     Spezialvorlesung2VC
     Seminar2SEABC
    j.Algebra und Diskrete Mathematik
     Darstellungstheorie endlicher Gruppen3V+1ÜAC
     Informations- und Kodierungstheorie2V+1ÜC
     Kryptographie2V+1ÜC
     Algebra4V+1Ü*AC
     Transfinite Methoden der Mathematik2V+1Ü
     Spezialvorlesung2VC
     Seminar2SEABC
    k.Funktionalanalysis
     Spektraltheorie und Distributionen4V+2ÜA
     Distributionen und lokalkonvexe Räume2V+1ÜA
     Sobolev-Räume2V+1ÜA
     Ergodentheorie2V+1ÜA
     Operatorentheorie2V+1ÜA
     Funktionalanalytische Methoden2V+1ÜA
     Darstellungstheorie und spezielle Funktionen2V+1ÜA
     Spezialvorlesung2VA
     Seminar2SEABC
    l.Geometrie
     Differentialgeometrie2V+1ÜABC
     Höhere Differentialgeometrie2V+1ÜA
     Kinematik und Robotik2V+1ÜABC
     Wavelets2V+1ÜABC
     Computer-aided geometric design2V+1ÜABC
     Splines2V+1ÜABC
     Einführung in die Topologie2V+1ÜA
     Höhere Topologie2V+1ÜA
     Spezialvorlesung2VC
     Seminar2SEABC
    m.Wissensbasierte mathematische Systeme
     Fuzzy Logic2V+1ÜBC
     Fuzzy Control2V+1ÜBC
     Genetische Algorithmen2VBC
     Neuronale Netze2VBC
     Mehrwertige Logiken2VC
     Spezialvorlesung2VC
     Seminar2SEABC
    n.Zahlentheorie
     Zahlentheorie4V+1Ü*
     Zahlentheoretische Methoden in der Numerik2V+1ÜAB
     Endliche Kombinatorik2V
     Spezialvorlesung2V
     Seminar2SEABC
    o.Ethik in der Mathematik und ihren Anwendungen
     Ethik in der Mathematik und ihren Anwendungen2KV
§ 4.     Folgende Bedingungen sind bei der Auswahl der (studienplangebundenen) Wahlfächer des 1. Studienabschnitts zu berücksichtigen:
  1. Es ist mindestens ein Proseminar aus § 3 Abs. 2 d, e, f im Ausmaß von 2 Semesterstunden zu den Lehrveranstaltungen des Faches Mathematische Modellierung (siehe § 3 Abs. 1 f) zu wählen.
  2. Es sind Übungen im Ausmaß von mindestens 3 Semesterstunden aus den mit * gekennzeichneten Lehrveranstaltungen zu wählen. Davon sind Übungen im Ausmaß von mindestens 2 Semesterstunden zu den Vorlesungen Partielle Differentialgleichungen, Integralgleichungen und Randwertprobleme, Numerik Partieller Differentialgleichungen, Numerik elliptischer Probleme oder Mathematische Methoden der Kontinuumsmechanik zu wählen.

Studieneingangsphase

§ 5.     Die Studieneingangsphase besteht aus folgenden einführenden und das Studium besonders kennzeichnenden Lehrveranstaltungen des ersten Studienjahres:
(1)Analysis 15V+2Ü
(2)Lineare Algebra und Analytische Geometrie 15V+2Ü
(3)Algorithmische Methoden 12KV

2. Studienabschnitt: Studienzweig A

   up

§ 6.     Die zweite Diplomprüfung umfasst im Studienzweig A
  1. den Stoff der folgenden Lehrveranstaltungen aus den angeführten Pflichtfächern im Umfang von 22 Semesterstunden:
    a.Mathematische Methoden der Physik
     Spektraltheorie und Distributionen4V
     Dynamische Systeme und Chaos2V
     Funktionentheorie4V
     Theoretische Physik für Mathematiker4V
     Pseudodifferentialoperatoren und Fourier-Integraloperatoren2V
     Differentialgeometrie2V
    b.Stochastische Methoden
     Statistische Methoden2V
     Stochastische Differentialgleichungen2V
  2. den Stoff von mit A gekennzeichneten Lehrveranstaltungen aus den studienplangebundenen Wahlfächern des ersten Studienabschnitts im Umfang von 12 Semesterstunden, die noch nicht im Rahmen der Wahlfächer des 1. Studienabschnitts gewählt wurden.
§ 7.     Folgende Bedingung ist bei der Auswahl der (studienplangebundenen) Wahlfächer des 2. Studienabschnitts zu berücksichtigen: Es sind Seminare im Ausmaß von mindestens 6 Semesterstunden zu wählen, wobei mindestens zwei Seminare aus den Fächern Analysis, Mathematische Methoden in den Naturwissenschaften, Funktionalanalysis oder Geometrie zu wählen sind.

2. Studienabschnitt: Studienzweig B

§ 8.     Die zweite Diplomprüfung umfasst im Studienzweig B
  1. den Stoff der folgenden Lehrveranstaltungen aus den angeführten Pflichtfächern im Umfang von 21 Semesterstunden:
    a.Mathematische Modellierung
     Integralgleichungen und Randwertprobleme4V
     Finanzmathematik3V
     Stochastische Prozesse2V
     Mathematische Methoden der Kontinuumsmechanik4V
     Inverse Probleme2V
    b.Numerische Simulation
     Numerik elliptischer Probleme4V
     Numerische Methoden der Kontinuumsmechanik 12V
  2. den Stoff von mit B gekennzeichneten Lehrveranstaltungen aus den studienplangebundenen Wahlfächern des ersten Studienabschnitts im Umfang von 13 Semesterstunden, die noch nicht im Rahmen der Wahlfächer des 1. Studienabschnitts gewählt wurden.
§ 9.     Folgende Bedingungen sind bei der Auswahl der (studienplangebundenen) Wahlfächer des 2. Studienabschnitts zu berücksichtigen:
  1. Es sind Übungen im Ausmaß von mindestens 2 Semesterstunden zu den Vorlesungen Numerik elliptischer Probleme, Integralgleichungen und Randwertprobleme, Mathematische Methoden der Kontinuumsmechanik, Finanzmathematik oder Stochastische Prozesse zu wählen.
  2. Es sind Seminare im Ausmaß von mindestens 6 Semesterstunden zu wählen, wobei mindestens zwei Seminare aus den Fächern Numerische Mathematik, Wahrscheinlichkeitstheorie und Mathematische Statistik, Mathematische Methoden in der Technik, Mathematische Methoden in den Wirtschaftswissenschaften, Optimierung oder Geometrie zu wählen sind.

2. Studienabschnitt: Studienzweig C

§ 10.     Die zweite Diplomprüfung umfasst im Studienzweig C
  1. den Stoff der folgenden Lehrveranstaltungen aus den angeführten Pflichtfächern im Umfang von 21 Semesterstunden:
    a.Algorithmische Mathematik
     Kommutative Algebra und Algebraische Geometrie4V
     Stochastische Simulation2V+1Ü
     Algorithmische Kombinatorik2V
    b.Softwaretechnologie
     Praktische Softwaretechnologie4KV
     Formale Methoden in der SW-Entwicklung4KV
    c.Mathematische Logik
     Mathematische Logik 14V
  2. den Stoff von mit C gekennzeichneten Lehrveranstaltungen aus den studienplangebundenen Wahlfächern des ersten Studienabschnitts im Umfang von 13 Semesterstunden, die noch nicht im Rahmen der Wahlfächer des 1. Studienabschnitts gewählt wurden.
§ 11.     Folgende Bedingung ist bei der Auswahl der (studienplangebundenen) Wahlfächer des 2. Studienabschnitts zu berücksichtigen: Es sind Seminare im Ausmaß von mindestens 6 Semesterstunden zu wählen, wobei mindestens zwei Seminare aus den Fächern Symbolisches Rechnen, Logik und Softwaredesign, Algebra und Diskrete Mathematik, Geometrie oder Wissensbasierte mathematische Systeme zu wählen sind.

Gemeinsame Bestimmung für alle Studienzweige

§ 12.     Wurden Lehrveranstaltungen aus den Pflichtfächern des 2. Studienabschnitts bereits im 1. Studienabschnitt im Rahmen der Wahlfächer absolviert, so werden die entsprechenden Lehrveranstaltungen für den 2. Studienabschnitt angerechnet. Gleichzeitig sind Lehrveranstaltungen im Umfang der Summe der Semesterstunden der angerechneten Lehrveranstaltungen aus den studienplangebundenen Wahlfächern zu absolvieren. Die Bestimmungen von § 6 Abs. 2, § 8 Abs. 2 und § 10 Abs. 2 bleiben davon unberührt.

Diplomarbeit

   up

§ 13.     Im Diplomstudium der Technischen Mathematik ist eine Diplomarbeit abzufassen. Das Thema der Diplomarbeit ist
[(1)]im Studienzweig A einem der in § 6 und § 7 genannten Fächer,
[(2)]im Studienzweig B einem der in § 8 und § 9 Abs. 2 genannten Fächer bzw.
[(3)]im Studienzweig C einem der in § 10 und § 11 genannten Fächer
zu entnehmen.

Die oder der Studierende ist berechtigt, das Thema vorzuschlagen oder das Thema aus einer Anzahl von Vorschlägen der zur Verfügung stehenden Betreuerinnen und Betreuer auszuwählen. Die gemeinsame Bearbeitung eines Themas durch mehrere Studierende ist zulässig, wenn die Leistungen der einzelnen Studierenden gesondert beurteilbar bleiben ( § 61 Abs. 1,2 UniStG).

Freie Wahlfächer

§ 14.     Zusätzlich zu den Pflicht- und studienplangebundenen Wahlfächern sind Lehrveranstaltungen aus den freien Wahlfächern im Umfang von 17 Semesterstunden zu wählen. Diese Wahlfächer können frei aus den Lehrveranstaltungen aller anerkannten inländischen und ausländischen Universitäten ausgewählt werden.

Prüfungsordnung

§ 15.     Lehrveranstaltungsprüfungen über Vorlesungen sind mündlich oder schriftlich abzulegen.
Die Beurteilung von Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter erfolgt nicht auf Grund eines einzigen Prüfungsaktes am Ende der Lehrveranstaltung, sondern auf Grund von regelmäßigen schriftlichen oder mündlichen Beiträgen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer ( S 4 Abs. 26a. UniStG).
Die Leiterinnen und Leiter der Lehrveranstaltungen haben vor Beginn jedes Semesters die Studierenden in geeigneter Weise über die Ziele, die Inhalte und die Methoden ihrer Lehrveranstaltungen sowie über die Inhalte, die Methoden, die Beurteilungskriterien und die Beurteilungsmaßstäbe der Lehrveranstaltungsprüfungen zu informieren ( S 7 Abs. 6 UniStG).

§ 16.     Die erste Diplomprüfung ist durch

  1. die erfolgreiche Teilnahme an den vorgeschriebenen Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter und
  2. eine Fachprüfung über den Stoff von Vorlesungen eines Faches im Umfang von mindestens 8 Semesterstunden und
  3. Lehrveranstaltungsprüfungen über den Stoff aller anderen vorgeschriebenen linebreak Lehrveranstaltungen
abzulegen.
Die Auswahl des Faches und der Lehrveranstaltungen dieses Faches, die Gegenstand der Fachprüfung sind, obliegt der Kandidatin bzw. dem Kandidaten. Die Fachprüfung ist eine überblicksprüfung, in der vor allem auf fachliche Zusammenhänge einzugehen ist.

§ 17.     Die zweite Diplomprüfung ist in zwei Teilen abzulegen.

Der erste Teil der zweiten Diplomprüfung ist durch

  1. die erfolgreiche Teilnahme an den vorgeschriebenen Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter und
  2. Lehrveranstaltungsprüfungen über den Stoff aller anderen für den jeweiligen Studienzweig vorgeschriebenen Lehrveranstaltungen
abzulegen.
Der zweite Teil der zweiten Diplomprüfung ist in Form einer kommissionellen Gesamtprüfung vor einem aus drei Personen zusammengesetzten Prüfungssenat abzulegen. Die Gesamtprüfung umfasst
  1. eine Präsentation der Diplomarbeit durch die Kandidatin oder den Kandidaten und
  2. eine Prüfung aus dem Fach, dem das Thema der Diplomarbeit zuzuordnen ist und
  3. eine Prüfung aus einem weiteren Fach, das von der Studiendekanin oder dem Studiendekan auf Vorschlag der Kandidatin oder des Kandidaten festgelegt wird.
Die Gesamtprüfung ist eine Überblicksprüfung, in der vor allem auf fachliche Zusammenhänge einzugehen ist.
Voraussetzung für die Zulassung zum zweiten Teil der zweiten Diplomprüfung ist die vollständige Absolvierung des ersten Teils der zweiten Diplomprüfung, die positive Beurteilung der Diplomarbeit und die erfolgreiche Teilnahme an den Lehrveranstaltungen aus den freien Wahlfächern im vorgeschriebenen Umfang, die in Form von Lehrveranstaltungsprüfungen nachzuweisen ist.

§ 18.     Lehrveranstaltungsprüfungen zu Lehrveranstaltungen des 2. Studienabschnitts können bereits im 1. Studienabschnitt abgelegt werden.

ECTS-Anrechungspunkte

§ 19.     Die folgende Tabelle enthält die Zuteilung der ECTS-Anrechnungspunkte für speziell angeführte Lehrveranstaltungen:
ECTS-Punkte
Analysis 15V+2Ü 8 + 4
Lineare Algebra und Analytische Geometrie 15V+2Ü8 + 4
Analysis 25V+2Ü8 + 4
Lineare Algebra und Analytische Geometrie 25V+2Ü8 + 4
Einer Semesterstunde jeder weiteren Lehrveranstaltung werden 1,5 ECTS-Anrechnungspunkte zugeteilt.
Der Fachprüfung der 1. Diplomprüfung werden 3 zusätzliche ECTS-Anrechnungspunkte zugeteilt.
Der Anfertigung der Diplomarbeit (einschließlich der Aufbereitung der Inhalte der Diplomarbeit für die Präsentation in der abschließenden kommissionellen Gesamtprüfung) werden 36 ECTS-Anrechungspunkte zugeteilt.
Der abschließenden Gesamtprüfung der 2. Diplomprüfung werden 7,5 ECTS-Anrechnungspunkte zugeteilt.
Dem ersten Studienabschnitt entsprechen 180 ECTS-Anrechungspunkte, dem zweiten Studienabschnitt 120 ECTS-Anrechungspunkte und dem gesamten Studium 300 ECTS-Anrechungspunkte.

Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen

   up

§ 20.    
  1. Dieser Studienplan tritt mit 1. Oktober 2001 in Kraft.
  2. Ordentliche Studierende, die ihr Studium vor dem Inkrafttreten dieses Studienplans begonnen haben, sind berechtigt, ihr Studium nach dem bisher gültigen Studienplan (Version WS 1993/94) fortzusetzen. Ab dem Inkrafttreten dieses Studienplanes sind sie berechtigt, jeden der Studienabschnitte, der zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des neuen Studienplanes noch nicht abgeschlossen ist, in einem der gesetzlichen Studiendauer zuzüglich eines Semesters entsprechenden Zeitraum abzuschließen. Wird ein Studienabschnitt nicht fristgerecht abgeschlossen, ist die oder der Studierende für das weitere Studium dem neuen Studienplan unterstellt. Im übrigen sind diese Studierenden berechtigt, sich jederzeit freiwillig dem neuen Studienplan zu unterstellen ( § 80 Abs. 2 UniStG). Eine diesbezügliche schriftliche unwiderrufliche Erklärung ist an die Zentrale Verwaltung zu richten.
  3. Für Studierende, die ihr Studium nach dem bisher gültigen Studienplan fortsetzen, werden positiv beurteilte Prüfungen von Lehrveranstaltungen, die nach dem neuen Studienplan angeboten werden, anerkannt, sofern sie den im bisherigen Studienplan vorgeschriebenen Prüfungen gleichwertig sind.
  4. Für Studierende, die ihr Studium nach dem bisher gültigen Studienplan begonnen haben und dem neuen Studienplan unterstellt sind, werden bereits abgelegte positiv beurteilte Prüfungen nach dem bisher gültigen Studienplan anerkannt, sofern sie den im neuen Studienplan vorgeschriebenen Prüfungen gleichwertig sind.

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